AGB

Unsere Mitteilungen und Angebote sind vom Empfänger streng vertraulich zu behandeln. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz.

Irrtum und Zwischenvermittlung vorbehalten.

Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss.

Die Provisionshöhe bei Nachweis oder Vermittlung beträgt die bei den Objekten angegebene.

Sie ist zu jeweils 50% vom Verkäufer und Käufer zu tragen.

a. bei Vermietung bzw. Verpachtung beträgt die Gebühr zu Lasten des Mieters bzw. Pächters 1 Monatsmiete (zzgl. gesetzl. MwSt.). Eine Option ist für die Provisionsberechnung der Vertragslaufzeit gleichzusetzen. Bei Übernahme von Waren, Einrichtungsgegenständen, o.ä. sowie bei Zahlung von Ablösebeträgen an Vormieter oder Eigentümer beträgt die Gebühr für Veräußerer und Erwerber je 3,48% (inkl. gesetzl. MwSt.) von der vereinbarten Summe.
b. bei Bestellung eines Vorkaufsrechts 1,16 % (inkl. gesetzt MwSt.) vom Verkaufswert des Grundbesitzes, zahlbar vom Berechtigten.

c. Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter innerhalb 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision unter Berücksichtigung einer bereits gezahlten Mieter- bzw. Pächtergebühr.

Der Angebotsempfänger übernimmt die gesamte Provision allein, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder es vom Erwerber mietet, pachtet oder sich beteiligt.
Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn

a. ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt,
b. der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten weitergibt und dieser einen rechtswirksamen Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt.

Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, so sind wir zur fachgerechten und nachhaltigen Bearbeitung unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen ebenso verpflichtet, wie unseren Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.
Unser Auftraggeber ist demgegenüber verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen und während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.

Gerichtsstand ist, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, Nordenham.